Pestizide
Der nachgewiesene Gehalt an Pestizidrückständen überschreitet die toxikologische Referenzdosis. Diese Dosis definiert die maximale Menge eines Stoffes, die der Verbraucher auf einmal über einen kurzen Zeitraum (bei ARfD) oder lebenslang (bei ADI) aufnehmen kann, ohne dass es zu gesundheitsschädlichen Auswirkungen kommt. Die Überschreitung dieses Schwellenwerts führt nicht zwangsläufig zum Auftreten gesundheitsschädlicher Wirkungen. Der Schwellenwert wird daher nach einem gesundheitsschützenden Ansatz definiert.
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